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eine Marke der
Ruggiero Photography, Flawil SG
Wilerstrasse 23
9230 Flawil SG
Tel. +41 71 390 04 27
[email protected]

AGB

Di Cristo & Ruggiero Photography

Wilerstrasse 23
9230 Flawil

[email protected]
phone: +41 71 390 04 27

Urheberrecht:

Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf der Website gehören ausschliesslich der Firma oder den speziell genannten Rechtsinhabern. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträger im Voraus einzuholen.

Verlinkte Webseiten:

Verweise und Links auf Webseiten Dritter liegen ausserhalb unseres Verantwortungsbereichs Es wird jegliche Verantwortung für solche Webseiten abgelehnt. Der Zugriff und die Nutzung solcher Webseiten erfolgen auf eigene Gefahr des Nutzers oder der Nutzerin.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Zur Hochzeitsfotografie, Fotoreportage und allen damit verbundenen Dienstleistungen und
Produkten von Fotografen Di Cristo Giuseppe  & Ruggiero Rodolfo (Di Cristo & Ruggiero Photogrpaphy) und seinen Erfu
̈llungsgehilfen – nachfolgend Fotograf(en) genannt

I. Allgemeines

  1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle dem Fotografen von Di Cristo & Ruggiero und seinen
    Erfüllungsgehilfen erteilten Aufträge und sämtliche mit diesem vereinbarten Verträge. Sie gelten
    ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut
    ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden. Sie gelten als vereinbart mit
    Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Auftraggeber bzw. bei Vertragsabschluss
    mit dem Auftraggeber und wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, egal in welcher
    technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative,
    gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und
    Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)
  3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen
    Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder
    Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausge
    bten künstlerischen
    Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen
    Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des
    Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondertzu vergüten.
  4. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder
    sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Der Fotograf ist aber stets bemüht dies zu
    erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
  5. Um die Arbeit des Fotografen zu gewährleisten, ist während eines Portraitsshootings das
    Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers möglichst zu minimieren.
  6. Bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen sind bis zu 30 Minuten der Arbeitszeit des
    Fotografen für Aufbau und Vorbereitung enthalten. Pausen werden nach Absprache mit dem
    Auftraggeber vor Ort vereinbart. Besonders bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind dem
    Fotografen und seinem Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
  7. Der Fotograf wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.
  8. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion
    entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich
    vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben beim Fotografen und eine
    Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotos nach Maßgabe des
    Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird fr private Zwecke eingeräumt.
    Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private
    Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht u
    ̈bertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen ber.
  3. Der Fotograf darf die Fotos im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration
    verwenden (z.B. fu
    ̈r Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine fr Fotografie oder
    Hochzeiten etc.), wenn der/die Auftraggeber hierzu ein mündliches oder schriftliches
    Einverständnis erklären.

III. Honorare

  1. Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart
    worden, bestimmt es sich nach den jeweils aktuellen Preislisten. Das Honorar versteht sich bei
    Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  2. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wird eine Anzahlung von 50% des
    Auftragswertes berechnet. Der Fotograf bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie /
    Fotoreportage und den Betrag per E-Mail oder per Brief und damit wird eine Anzahlung
    innerhalb von 14 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner
    Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung des Fotografen und bestätigt dadurch noch
    einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Das vereinbarte Honorar des Fotografen ist zum
    Hochzeitstermin / Aufnahmetermin, jedoch spätestens 1 Woche danach in Bar oder per
    Überweisung auf das Konto des Fotografen fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit
    einverstanden Rechungen ggf. auch per E-Mail zu erhalten; in diesem Fall entfällt der
    Postversand.
  3. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das
    Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des
    Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
    Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher)
    anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos und sonstige
    Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum des Fotografen.
  5. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
  6. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat
    er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch f
    r bereits
    begonnene Arbeiten.
  7. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des
    Auftraggebers, wird ein Honorar f
    r die angefangene Verlängerungstunde berechnet, insofern
    hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
  8. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten
    hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine
    angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des
    Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  9. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin
    vom Vertrag zurück, so sind 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den
    Fotografen zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
    Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.

IV. Reisekosten, sonstige Kosten

  1. Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde
    nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je
    gefahrenem km 0.80 CHF, je Stunde Fahrzeit 50.00 CHF.

V. Haftung

  1. Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der
    Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei
    Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder
    vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe
    und Ausf
    hrung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund
    besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse,
    Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen des Fotografen), der Fotograf zu dem
    vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden
    Schäden, Verluste oder Folgen u
    ̈bernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer
    Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden
    erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein
    Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
  2. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für
    Schäden, die durch das Übertragen von gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leistet
    der Fotograf keinen Ersatz.
    Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von
    Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur
    für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender
    Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der
    Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. F
    r Verfärbungen im Falzbereich und auf
    Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben u
    ̈bernimmt der Fotograf keine
    Haftung.
  4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und
    Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die
    Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Autraggeber nicht erreichen, so kann der
    Fotograf hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.
  5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw.
    des Werkes schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß
    und mängelfrei abgenommen.
  6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen
    gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei
    Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies
    ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
  7. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen
    bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober
    Fahrlässigkeit.

Nebenpflichten

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das
    Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der
    abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.
    Ersatzanspr
    che Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

VII. Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können
    gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt
    gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohn- bzw. Geschäftssitz des
    Fotografen, auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles
    Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
    Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
    Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB,
    berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Diese AGB gelten ab dem 01.02.2019. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.