Di Cristo & Ruggiero Photography
Wilerstrasse 23
9230 Flawil
[email protected]
phone: +41 71 390 04 27
Urheberrecht:
Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf der Website gehören ausschliesslich der Firma oder den speziell genannten Rechtsinhabern. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträger im Voraus einzuholen.
Verlinkte Webseiten:
Verweise und Links auf Webseiten Dritter liegen ausserhalb unseres Verantwortungsbereichs Es wird jegliche Verantwortung für solche Webseiten abgelehnt. Der Zugriff und die Nutzung solcher Webseiten erfolgen auf eigene Gefahr des Nutzers oder der Nutzerin.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Zur Hochzeitsfotografie, Fotoreportage und allen damit verbundenen Dienstleistungen und
Produkten von Fotografen Di Cristo Giuseppe & Ruggiero Rodolfo (Di Cristo & Ruggiero Photogrpaphy) und seinen Erfüllungsgehilfen – nachfolgend Fotograf(en) genannt
I. Allgemeines
- Nachstehende Bedingungen gelten für alle dem Fotografen von Di Cristo & Ruggiero und seinen
Erfüllungsgehilfen erteilten Aufträge und sämtliche mit diesem vereinbarten Verträge. Sie gelten
ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut
ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden. Sie gelten als vereinbart mit
Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Auftraggeber bzw. bei Vertragsabschluss
mit dem Auftraggeber und wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
- „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, egal in welcher
technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative,
gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und
Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)
- Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen
Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder
Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen
Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen
Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des
Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondertzu vergüten.
- Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder
sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Der Fotograf ist aber stets bemüht dies zu
erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
- Um die Arbeit des Fotografen zu gewährleisten, ist während eines Portraitsshootings das
Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers möglichst zu minimieren.
- Bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen sind bis zu 30 Minuten der Arbeitszeit des
Fotografen für Aufbau und Vorbereitung enthalten. Pausen werden nach Absprache mit dem
Auftraggeber vor Ort vereinbart. Besonders bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind dem
Fotografen und seinem Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
- Der Fotograf wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.
- Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion
entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich
vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben beim Fotografen und eine
Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
- Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotos nach Maßgabe des
Urheberrechtsgesetzes zu.
- Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt.
Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private
Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen über.
- Der Fotograf darf die Fotos im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration
verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder
Hochzeiten etc.), wenn der/die Auftraggeber hierzu ein mündliches oder schriftliches
Einverständnis erklären.
III. Honorare
- Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart
worden, bestimmt es sich nach den jeweils aktuellen Preislisten. Das Honorar versteht sich bei
Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
- Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wird eine Anzahlung von 50% des
Auftragswertes berechnet. Der Fotograf bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie /
Fotoreportage und den Betrag per E-Mail oder per Brief und damit wird eine Anzahlung
innerhalb von 14 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner
Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung des Fotografen und bestätigt dadurch noch
einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Das vereinbarte Honorar des Fotografen ist zum
Hochzeitstermin / Aufnahmetermin, jedoch spätestens 1 Woche danach in Bar oder per
Überweisung auf das Konto des Fotografen fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit
einverstanden Rechungen ggf. auch per E-Mail zu erhalten; in diesem Fall entfällt der
Postversand.
- Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das
Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des
Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher)
anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos und sonstige
Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum des Fotografen.
- Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
- Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat
er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits
begonnene Arbeiten.
- Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des
Auftraggebers, wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungstunde berechnet, insofern
hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
- Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten
hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine
angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des
Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
- Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin
vom Vertrag zurück, so sind 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den
Fotografen zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.
IV. Reisekosten, sonstige Kosten
- Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde
nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je
gefahrenem km 0.80 CHF, je Stunde Fahrzeit 50.00 CHF.
V. Haftung
- Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der
Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei
Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder
vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe
und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund
besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse,
Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen des Fotografen), der Fotograf zu dem
vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden
Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer
Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden
erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein
Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
- Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für
Schäden, die durch das Übertragen von gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leistet
der Fotograf keinen Ersatz.
Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von
Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur
für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender
Schadensersatz ist ausgeschlossen.
- Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der
Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf
Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der Fotograf keine
Haftung.
- Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und
Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die
Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Autraggeber nicht erreichen, so kann der
Fotograf hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.
- Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw.
des Werkes schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß
und mängelfrei abgenommen.
- Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen
gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei
Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies
ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
- Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen
bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
Nebenpflichten
- Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das
Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der
abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.
Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
VII. Datenschutz
- Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können
gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt
gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Schlussbestimmungen
- Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohn- bzw. Geschäftssitz des
Fotografen, auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles
Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.
- Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
- Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB,
berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Diese AGB gelten ab dem 01.02.2019. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.
…